Fondsgebundene Rentenversicherungen im Vergleich (2024)

Fonds­policen bieten Alters­vorsorge ohne Garantie

Keine Garantie. Fonds­gebundene Renten­versicherungen, auch Fonds­policen genannt, sind für die Alters­vorsorge gedacht. Spare­rinnen und Sparer entscheiden dabei selbst über die Geld­anlage mit Fonds. Anders als bei klassischen privaten Rentenversicherungen gibt es keine Garantie auf die einge­zahlten Beiträge. Die Fonds­anteile können am Ende also weniger wert sein.

Chance auf höhere Rendite. Spare­rinnen und Sparern muss klar sein, dass sie bei einer fonds­gebundenen Renten­versicherung das Anlagerisiko selbst tragen. Wer es eingehen möchte, kann dafür mit guten und güns­tigen Fonds bis zur Rente ordentliche Renditen einfahren. Mit klassischen privaten Renten­versicherungen ist das aufgrund der nied­rigen Zinsen kaum noch möglich.

Hohe Kosten. Häufig sind die Kosten der Versicherung deutlich zu hoch und die Rendite­chancen damit stark einge­schränkt. Das kann Sparer im Laufe der Zeit um zehn­tausende Euro bringen. Das ist ein Grund, warum in unseren Tests nur sehr wenige Angebote gut abschneiden.

Versicherung leistet lebens­lange Rente

Kombination. Da die Versicherung die Geld­anlage nicht absichert, ist die fonds­gebundene Renten­versicherung im Grunde eine Kombination aus einem Fondssparplan und einer lebenslangen Rente. Die Versicherer versprechen, das Fonds­vermögen, das sich im Laufe der Jahre ange­sammelt hat, im Alter in eine lebens­lange Rente umwandeln. Deren Höhe ist allerdings nicht plan­bar.

Umrechnung. Zum einen können Spare­rinnen und Sparer schwer abschätzen, wie sich ihre Fonds in den Jahren bis zur Rente entwickeln. Zum anderen legen die Versicherer die Umrechnung auch erst dann konkret fest, wenn Kunden die Rente beantragen. Vorher geben sie nur Mindest-Renten­faktoren an, die nicht unter­schritten werden können. Der Renten­faktor gibt an, wie viel Rente pro 10000 Euro Fonds­vermögen der Kunde bekommt.

Renten­faktoren meist zu nied­rig. Die Mindest-Renten­faktoren bei Vertrags­abschluss sind häufig so nied­rig, dass Rentne­rinnen und Rentner deutlich über 100 Jahre alt werden müssen, um ihr Geld in Form von Rentenzah­lungen wieder­zubekommen. Sparer müssen also hoffen, dass die Renten­faktoren beim Renten­eintritt höher sind, als die Mindest­leistung.

Durch­halten ist Pflicht

Beiträge richtig planen. Spare­rinnen und Sparer sollten die Beiträge für eine fonds­gebundene Renten­versicherung nicht zu hoch ansetzen. Je höher die für die gesamte Lauf­zeit geplanten Beiträge sind, umso höher sind die Abschluss­kosten. Wer sie sich im Laufe der Zeit nicht mehr leisten kann und sie herab­setzen muss, hat zu hohe Abschluss­kosten gezahlt, was die Renten­versicherung unattraktiv macht. Wird der Vertrag ganz gekündigt, verfallen zudem häufig die Steuer­vorteile (siehe unten). Vor allem für Berufs­anfänger, die ihren Gehalts­verlauf noch schlecht abschätzen können, ist ein deutlich flexiblerer Fondssparplan daher die bessere Option.

Die richtigen Fonds wählen

Auf ETF setzen. Der Erfolg einer fonds­gebundenen Renten­versicherung hängt entscheidend von den gewählten Fonds ab. Als Rendite­bringer empfehlen wir ETF auf den Index MSCI World mit rund 1500 Aktien aus der ganzen Welt. Die meisten Versicherer bieten bei ihren neuen Verträgen ETF als Fonds an. Bei älteren ist das leider nicht immer der Fall. Bei ihnen müssen Sparer regel­mäßig über­prüfen, ob die gewählten Fonds noch gut laufen. Ist das nicht der Fall, schichten sie ihr Geld um in einen top bewerteten Fonds aus unserer Fondsdatenbank.

Zur Sicherheit Rentenfonds beimischen

Recht­zeitig umschichten. Bei einer Spardauer von 30 Jahren können Spare­rinnen und Sparer anfangs 100 Prozent in Aktien-ETF fließen lassen. Wer so lange einzahlt, braucht in den ersten 15 Jahren gar nichts zu machen. Liefen die Aktienmärkte jedoch sehr gut und Sparer wollen einen Teil ihrer erfolg­reichen Anlage absichern, können sie ihn von Aktienfonds in einen sicheren Renten-ETF mit Staats­anleihen in Euro umschichten. Rentenfonds bringen deutlich weniger Rendite, allerdings schwanken ihre Kurse auch weniger als die von Aktien.

Risiko begrenzen. Sparer mit kürzeren Lauf­zeiten oder geringerer Risikoneigung können auch von Anfang an Aktien- und Renten-ETF mischen. Dabei sollten sie darauf achten, das einmal fest­gelegte Verhältnis beizubehalten. In der ausgewogenen Variante ist das eine 50:50-Aufteilung. Das ist das Prinzip des Pantoffel-Portfolios, des Anlage­konzepts von Finanztest. Bei vielen Anbietern ist auch ein auto­matisches „Reba­lancing“ möglich. Damit wird regel­mäßig die reale Aufteilung auf die gewünschte zurück­gebracht. Aktienfonds werden dabei tendenziell nachgekauft, wenn ihre Kurse gefallen sind und verkauft, wenn ihre Kurse gestiegen sind.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen auszahlen lassen

Sicherheit oder Flexibilität. Die lebens­lange Rente ist nicht die einzige Möglich­keit, an das angesparte Vermögen zu kommen. Sparer können es sich auch einfach auf einen Schlag auszahlen lassen. Bei manchen Anbietern ist es auch möglich, die Fonds auf ein eigenes Depot über­tragen zu lassen. Welche Option die beste ist, hängt von den eigenen Präferenzen ab.

Eine lebens­lange Rente hat den Vorteil, dass das Geld nie ausgeht. Jeden Monat fließt etwas Geld, egal wie alt jemand wird. Es kann jedoch sein, dass die Renten sehr nied­rig ausfallen und es sehr lange dauert, bis die Rentner im Plus sind.

Bei einer Kapital­auszahlung sind sie flexibler. Sie können größere Anschaffungen oder Umbauten bezahlen und mal mehr, mal weniger Geld verbrauchen.

Fonds­gebundene Renten­versicherungen haben Steuer­vorteile

Steuerlich günstig. Während der Anspar­phase werden keine Steuern fällig – auch nicht auf (Kurs-)Gewinne bei ­einem Austausch von Fonds gegen andere. Bei der Auszahlung sind 15Prozent des Gewinns steuerfrei. Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre und ist der oder die Versicherte mehr als 62Jahre alt, ist von den verbleibenden 85 Prozent nur die Hälfte mit dem persönlichen Steu­ersatz zu versteuern. Da die Versicherer aber zunächst ­Kapital­ertrags­steuer abführen, ­müssen sich Versicherte die zu viel bezahlten Beträge über die Steuer­erklärung zurück­holen. Wer eine ­lebens­lange Rente wählt, muss nur den güns­tigen Ertrags­anteil versteuern. Bei einem Start mit 67 Jahren sind das zum Beispiel nur 17Prozent der ausgezahlten Summe.

Fondsgebundene Rentenversicherungen im Vergleich (2024)
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Author: Jamar Nader

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